Wer steht oder geht trägt Maske: Feuerwehrangehörige im Land natürlich den Mund-Nasen-Schutz im Design der Feuerwehren Baden-Württemberg!
Seit dem 27. April gilt in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht. Sie schützen vor allem davor, das Virus weiter zu verbreiten. Wer mit Bus und Bahn unterwegs ist oder einkaufen geht, muss eine einfache Maske für Mund und Nase tragen. Aber auch am Arbeitsplatz und überall dort, wo man nicht sicher die Abstandsregeln befolgen kann, sind sie sinnvoll. Auf vielfachen Wunsch und exklusiv für die Feuerwehren im Land bieten nach Gesprächen mit dem Landesfeuerwehrverband bieten zwei Hersteller entsprechenden Mund-Nasen-Schutz im Erschinungsbild der Feuerwehren an. Diese werden den Feuerwehren zu Sonderkonditionen zugänglich gemacht.
Bei diesen Masken handelt es sich um behelfsmäßige Masken für die vorübergehende Nutzung und damit die Infektionsgefahr herabgesetzt werden kann, indem die Masken zumindest eine Barriere zur Vermeidung von Tröpfchen- oder Speichelübertragung bieten. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass es sich bei den angebotenen Mund-Nasen-Masken weder um ein Medizinprodukt noch um eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) handelt und diese insoweit auch nicht für den Einsatz im Gesundheits- oder Pflegewesen, als Arbeitsschutz oder sonstige Schutzausrüstung zum Schutz vor Infektionen oder anderen Schadstoffen bestimmt sind.
Und Sie tun mit dem Kauf dieser Masken nicht nur etwas für die Eindämmung der Coronavirus-Pandemie: 0,50 € je verkauftem Mundschutz geht an die Feuerwehrstiftung Gustav-Binder des Landesfeuerwehrverbandes. Doppelter Grund für den Kauf der Maske!
Bestellen Sie sich oder für Ihre Feuerwehr einen Mund-Nasen-Schutz der Feld Textil GmbH aus Krefeld.